GASTROTAX – unser Service rund um Steuern & Abrechnung für die Hotellerie + Gastronomie
Sie sind auf der Suche nach konkreten Informationen in den Bereichen Hotellerie und Gastronomie?
Dann nutzen Sie einfach unseren speziellen Info-Service! Und zwar: GRATIS!
GASTROTAXINFORM heißt unser innovativer Brief, der Sie regelmäßig mit den spezifischen steuerlichen Themen rund um Hotellerie und Gastronomie auf dem Laufenden hält. Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen.
Nutzen Sie diesen einzigartigen gratis-Service. Es lohnt sich!
Selbstverständlich senden wir unseren Infobrief auch gerne in gedruckter Form! Schreiben Sie uns einfach eine E-mail an info@ath-achern.de und Sie erhalten umgehend den Infobrief.
Steuern in der Gastronomie:
Ein weites Feld
Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor. Sie betreiben einen Gastronomiebetrieb, sind aber unsicher im Umgang mit Steuern und der Rechnungslegung:
- Was ist steuerlich möglich, was erlaubt und was verboten?
- Wie kann ich Arbeitszeiten und Lohn meiner Mitarbeiter rechtssicher ausgestalten?
- Wie und mit welchen Tools gestalte ich meine Kassenführung einfach, sauber und rechtssicher?
- Wie umgehen mit SFN-Zuschlägen?
- Welcher Steuersatz gilt für welche Waren und Dienstleistungen?
- Gibt es Tipps und Spar-Möglichkeiten im Hinblick auf meine Steuererklärung?
- Was tun, wenn eine Betriebsprüfung ansteht?
- Wie berücksichtige ich meine örtliche Kurtaxe korrekt gegenüber den Gästen?
GASTROTAX Fragen + Antworten
Was sind SFN-Zuschläge und wie müssen diese steuerlich behandelt werden?
In unserer Arbeit für und mit Gastronomiebetrieben sind wir von ATH Achern immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie mit SFN-Zuschlägen steuerlich umzugehen ist. SFN-Zuschläge werden je nach Art der begünstigten Zeit und der Arbeitszeit mit unterschiedlichen Prozentsätzen im Lohnprogramm berechnet. Bei den SFN-Zuschlägen handelt es sich um Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Diese Zuschläge sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
Kaffee zum Mitnehmen oder im Restaurant trinken – welcher Steuersatz gilt?
Ein bekannter Problemfall, den wir von ATH Achern bei vielen unserer Gastronomie-Mandate erleben, ist der beliebte Coffee-To-Go. Irrtümlich könnte man annehmen, dass nur 7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, da er ja schließlich zum Mitnehmen serviert wird. Doch hier lauert eine Falle, denn Kaffee ist ein Getränk – und die sind vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen.
Auch hier lohnt sich genaues Hinschauen: Denn es kommt darauf an, was für einen Kaffee der Kunde bestellt. Latte Macchiato und Milchkaffee können nämlich mit 7 Prozent besteuert werden. Ihr Milchanteil liegt bei über 75 Prozent, damit gelten sie als Milchmischgetränke und auf Milch gilt wieder der reduzierte Steuersatz.
Sie sehen, dass es ganz schön viele Fallstricke im Umgang mit Steuern bei Gastronomiebetrieben geben kann. Umso wichtiger für Sie als Betreiber eines Hotels, Restaurants, eines Gasthauses, Imbiss oder Kneipe zu wissen: Mit ATH Achern haben Sie den kompetenten und persönlichen Steuerberater an Ihrer Seite. Kommen Sie am besten direkt auf uns zu.
Hier ist Vorsicht angebracht: 8 Gründe für eine Betriebsprüfung
Es zählt zu den denkbar schlechtesten Vorkommnissen, die einem Gastro-Betrieb passieren kann: Eine Betriebsprüfung. Neben dem organisatorischen Aufwand ist auch der Schaden an Image und Reputation bisweilen verheerend. Unser Ansatz von ATH Achern als erfahrene Steuerberater: Dafür sorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt.
Denn es gibt bestimmte Gründe, die zu einer Betriebsprüfung führen können. Häufig ist dabei Unachtsamkeit, Schlampigkeit oder schlicht Unkenntnis die Ursache. Wir haben Ihnen acht Gründe aufgelistet, die zu einer Betriebsprüfung in Ihrem Hotel, Ihrem Restaurant, Ihrer Gaststätte oder Ihrem Imbiss führen können:
Damit Sie mit Ihrer Gastronomie hier keine Schwierigkeiten bekommen und immer auf der sicheren Seite des Gesetzes sind, empfehlen wir von ATH Achern als erfahrene Steuerberater: Kommen Sie bei Unklarheiten rund um Steuern und Abrechnung lieber früher als später auf uns zu, wir beraten Sie gerne – diskret, persönlich, kompetent.
Die tatsächlich erzielten Einnahmen können nicht überprüft werden, obwohl Unregelmäßigkeiten vorzuliegen scheinen
Es liegen formelle Fehler in der Einnahmeerfassung vor,
Eine nicht ordnungsgemäße Führung der Registrierkasse und / oder des Kassenbuchs
Nicht nachprüfbare Aufzeichnungen, unleserliche Dokumente
Abrechnungen mit falschen Umsatzsteuersätzen
Unerklärlich geringe Entnahmen, die Fragen aufwerfen (Wovon leben die? … Vom Schwarzgeld? Klar, wenn man dauernd in die Kasse greift und die Hosentaschen voller Bargeld hat, braucht man keine zusätzlichen offiziellen Entnahmen)
Überraschende, unklare Einzahlungen mit nebulöser Mittelherkunft
Auffallend hohe Außerhausumsätze; auffallende Verteilung 7 % zu 19 % USt
Rohgewinn in der Gastronomie – eine kurze Klärung
Wir erleben im Alltag unserer Tätigkeit als Steuerberater für die Gastronomie immer wieder: Bestimmte Begriffe sind nicht klar bzw. werden teilweise nicht trennscharf verwendet. Das ist oft auch beim Rohgewinn der Fall.
Der Rohgewinn bezeichnet eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Diese stellt die Differenz zwischen Umsatzerlösen und Waren- bzw. Materialeinsatz dar. Damit ist der Rohgewinn von der bilanziellen Erfolgsgröße Rohergebnis zu differenzieren.
Sie haben Fragen zu bilanz- oder betriebswirtschaftlichen Größen oder steuerrechtlichen Begriffen? Sie sind sich unsicher, wie etwas zu verstehen ist? Dann kommen Sie einfach direkt auf uns von ATH Achern zu: Als erfahrene Steuerberater für die Gastronomie helfen wir Ihnen gerne weiter.